BIS ZU 6.000 EURO FÜRS E-AUTO

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt private Haushalte beim Kauf oder Leasing

Seit 2026 unterstützt der Bund Privatpersonen wieder beim Umstieg auf die E-Mobilität. Für ein reines Elektroauto sind bis zu 6000 Euro Förderung möglich. Auch steuerliche Vorteile können die Kosten senken. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt aber von Antrieb, Einkommen und Kindern ab.

Gefördert werden Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Anträge können seit dem 19. Mai online auch rückwirkend für seit Jahresbeginn zugelassene Fahrzeuge gestellt werden.

Insgesamt stellt der Bund für das Programm von 2026 bis 2029 drei Milliarden Euro bereit. Anders als bei der früheren Kaufprämie ist die Förderung sozial gestaffelt.

Einkommen entscheidet über Förderhöhe

Entscheidend sind Antriebsart, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und die Zahl der im Haushalt lebenden förderrelevanten Kinder. Für ein reines Batterie-Elektroauto beträgt die Basisförderung 3000 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 60.000 Euro kommen 1000 Euro hinzu, bis 45.000 Euro weitere 1000 Euro. Zusätzlich gibt es 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren für maximal zwei Kinder. Damit sind bei einem reinen Elektroauto bis zu 6000 Euro Förderung möglich.

Die grundsätzliche Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt pro Kind um 5000 Euro auf maximal 90.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.

Auch bei der Steuer sparen

Auch bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender werden gefördert. Die Basisförderung beträgt hier 1500 Euro, maximal sind 4500 Euro möglich. Für Erstzulassungen bis einschließlich 30. Juni 2027 gilt: Das Fahrzeug darf höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Wie die Förderung ab Juli 2027 ausgestaltet wird, soll noch geprüft werden. Die Förderung gilt für Kauf und Leasing von Neuwagen; Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen. Eine feste Obergrenze für den Fahrzeugpreis gibt es derzeit nicht.

Das geförderte Fahrzeug muss zudem mindestens 36 Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller in Deutschland zugelassen bleiben. Reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, können maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden – längstens jedoch bis Ende 2035. Für Plug-in-Hybride gilt diese besondere Steuerbefreiung nicht. Vor dem Kauf lohnt sich daher ein genauer Blick auf die persönlichen Voraussetzungen.

Neben der Förderung sollten auch Anschaffungspreis, Stromverbrauch, Lademöglichkeiten und das eigene Fahrprofil berücksichtigt werden.

Die Förderung im Überblick

  • Reines Elektroauto: 3000 bis 6000 Euro
  • Plug-in-Hybrid / Range-Extender: 1500 bis 4500 Euro
  • Einkommensgrenze: grundsätzlich 80.000 Euro (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen)
  • mit Kindern: Grenze steigt auf bis zu 90.000 Euro
  • Kinderbonus: maximal 1000 Euro
  • Kauf und Leasing: förderfähig bei Neuwagen
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate
  • Kfz-Steuer: reine E-Autos bei Erstzulassung bis Ende 2030 maximal zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 2035

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