Wer Pflegegeld erhält, kennt sie: die regelmäßigen Beratungsbesuche, die durch die Pflegekassen veranlasst werden. Sie sollen Qualität sichern und pflegende Angehörige unterstützen. Für 2026 setzt die Pflegepolitik darauf, diese Beratung praxisnah, flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten. Was gilt, was bleibt – und welchen Nutzen die Besuche im Pflegealltag haben.
Beratungsbesuche sind ein fester Bestandteil der Pflege daheim. Sie richten sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – meist durch Angehörige. Ziel ist es, die Pflege fachlich zu begleiten, frühzeitig Probleme zu erkennen und pflegende Personen durch konkrete Hilfestellungen im Pflegealltag zu entlasten. Auch 2026 bleiben diese Besuche ein wichtiges Instrument der Pflegeversicherung, werden aber klarer strukturiert und besser in den Alltag integrierbar.
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Warum es Beratungsbesuche gibt
Der sogenannte Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist kein Kontrolltermin, sondern ein Unterstützungsangebot. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die Besuche sicherstellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt sind und pflegende Angehörige fachliche Rückmeldung erhalten – etwa zu Pflegehandlungen, Hilfsmittel oder Entlastungsangeboten.
Gerade in der häuslichen Pflege, die den größten Teil der Versorgung in Deutschland ausmacht, kommt dieser Beratung eine zentrale Rolle zu. Nach Angaben des Ministeriums werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause betreut.
Auch 2026 gilt: Wer Pflegegeld bezieht, muss Beratungsbesuche nachweisen, um den Anspruch auf Pflegegeld nicht zu gefährden. Neu: Von Pflegegrad 2 bis 5 findet nur noch ein halbjährlicher Beratungseinsatz statt. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 sind zukünftig also auch nur noch zwei Termine pro Jahr notwendig. Zusätzliche Gespräche können bei diesen Pflegegraden auf Wunsch weiterhin kostenlos stattfinden.
Mehr Flexibilität für beide Seiten
Neu ist auch der stärkere Fokus auf flexible Beratungsformen. Nach Angaben der Pflegekassen können Beratungseinsätze – nach einem ersten persönlichen Termin – künftig auch per Video oder telefonisch erfolgen, sofern Pflegebedürftige und Beratende damit einverstanden sind. Das bestätigt unter anderem die Techniker Krankenkasse in ihren Informationen zum Beratungseinsatz. Termine lassen sich einfacher koordinieren, Anfahrtswege entfallen und Fragen können auch kurzfristig leichter geklärt werden. Wenn sich die Pflegesituation verändert oder Unsicherheiten bestehen, sind persönliche Besuche weiterhin vorgesehen und sinnvoll.
Beratung mit Mehrwert für die Betroffenen
Inhaltlich geht es bei den Beratungsbesuchen nicht nur um Pflegetechniken. Thematisiert werden können unter anderem:
- der Einsatz von Pflegehilfsmitteln
- Möglichkeiten der Entlastung pflegender Angehöriger
- Hinweise auf Präventionsangebote
- Anpassungen der Pflege bei sich veränderndem Gesundheitszustand
Pflege.de weist darauf hin, dass viele Haushalte erst durch den Beratungseinsatz auf Leistungen aufmerksam werden, die ihnen zustehen – etwa auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder zusätzliche Unterstützungsangebote.
Ein Baustein einer verlässlichen Pflege für 2026 verfolgt die Pflegepolitik das Ziel, Beratung nicht auszuweiten, sondern wirksamer zu machen. Weniger formelle Hürden, dafür mehr Orientierung im Pflegealltag.







