Zu Hause gut versorgt

Wer pflegebedürftig wird, möchte dennoch so lange wie möglich in seinen eigenen vier Wänden bleiben. Man erhält sich dabei seine Selbstbestimmung und bleibt mobil – was gerade bei leichten Einschränkungen durchaus möglich ist. Tatsächlich werden etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland derzeit zu Hause gepflegt – Tendenz steigend.

Immer öfter wird die Pflege nicht mehr von Angehörigen oder Nachbarn, sondern von professionellen Pflegekräften eines zugelassenen Pflegedienstes übernommen. Und das ist gut, denn immerhin wissen die erfahrenen Kräfte in der Kranken- und Altenpflege, was bei verschiedensten Problemen und Patienten individuell zu tun ist.

Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe

Trotz Pflegereform bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung aber quasi eine „Teilkaskoversicherung“ – das gilt nicht nur für die stationäre Pflege in einem Heim, sondern ebenso für die häusliche Pflege zu Hause. Individuelle Wünsche und Extras kosten auch hier extra.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann man sich noch weitere Unterstützung leisten. Bei der Vielzahl der Tarife sollte man allerdings genau hinschauen. Wichtig ist insbesondere, dass auch der niedrige Pflegegrad 1 ausreichend abgesichert ist – denn gerade in den geringeren Pflegegraden ist die Verweildauer laut Experten statistisch gesehen deutlich länger als in den höheren Pflegegraden.

Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe

Wer den Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat, bekommt einige Tage später den Anruf eines Gutachters. Bei gesetzlich Versicherten meldet er sich im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, bei privat Versicherten im Auftrag von Medicproof. Er vereinbart einen Termin, um das Maß der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der Gutachter macht keine medizinischen Untersuchungen, sondern spricht mit dem Antragsteller und seinen pflegenden Angehörigen und schaut sich die Wohnsituation an. Auf diesen Hausbesuch sollte man sich gut vorbereiten, um nichts Wichtiges zu vergessen. Dafür eignet sich zum Beispiel ein sogenanntes Pflegeprotokoll. Den Vordruck dafür bekommt man von der Pflegeversicherung oder vom Pflegeberater.

djd