Wie wir die Inklusion richtig umsetzen

Für Menschen mit Behinderung gibt es Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Umsetzung der Inklusion bedeutet deshalb aber unbedingt, diese Menschen in die Mitte des Interesses zu rücken, nicht an den Rand zu drängen.

Eine Behinderung beeinflusst das Leben entscheidend aber soll sie nicht sein. Und in der Tat ist es die Inklusion, die in unserer heutigen Zeit für geistig wie körperlich eingeschränkte Menschen vieles möglich macht. Ein Aspekt ist hier zum Beispiel die ambulante Assistenz, um diesen Menschen dennoch ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

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Überhaupt gehören unterschiedliche Wohnangebote ganz sicher zu den größten Errungenschaften in der Betreuung behinderter Menschen. Dass dafür professionelle Hilfe notwendig ist, steht außer Zweifel. Mit dem Sozialpädagogischen Zentrum Hameln-Pyrmont gGmbH und der Diakonie Himmelsthür (siehe Anzeigen auf dieser Seite) erhalten Betroffene Unterstützung und Hilfe im Alltag – und werden Angehörige entscheidend entlastet. Fakt ist: Ein selbstbestimmtes Leben in einem „eigenen“ Zuhause hilft Menschen mit Behinderung, sich wohler zu fühlen, sich entfalten zu können. Natürlich ist dies auch mit Hürden verbunden, aber eben diese Hürden müssen und können mithilfe professioneller Dienste und viel Empathie genommen werden.

Denn stark eingeschränkt zu sein darf nicht bedeuten, am Rand der Gesellschaft ein Leben zu fristen, sondern von der Gesellschaft in die Mitte genommen zu werden. Das ist gelebte Inklusion! Die zentrale Idee der Inklusion ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben.

Mit geeigneter Unterstützung können viele behinderte Menschen ihren Alltag sehr gut meistern. Menschen mit Behinderung können häufig dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine barrierefreie Wohnung verfügen. Jeweils abhängig von der Behinderung und der Wohnsituation kann dies durch Umbau und Wohnungsanpassungsmaßnahmen, durch die Verwendung von Hilfsmitteln oder durch barrierefreies Bauen ermöglicht werden. Zum Leistungsangebot der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören deshalb auch Wohnungshilfen.

Sie umfassen vor allem Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer barrierefreien Wohnung sind möglich.

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Um das Verfahren zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Sie sind zwar meist bei einem der Träger angesiedelt, beraten jedoch trägerübergreifend.

Das bedeutet: Der Antragsteller braucht nur einen Ansprechpartner, auch wenn noch unklar ist, von welchem Träger am Ende die Leistung erhalten wird. Bei Bedarf wird das Integrationsamt an der Beratung beteiligt, um einen Hilfebedarf nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch IX, Teil 2) zu klären. Droht oder besteht Pflegebedürftigkeit, wird auch die zuständige Pflegekasse einbezogen.