Sind zu Hause barrierefreie Anpassungen geplant, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Je nach persönlicher Situation gibt es Varianten. Fest steht: Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4180 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern. Darauf machen die Experten des Portals www.pflege.de aufmerksam.
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Wer einen Pflegegrad hat, kann von seiner Pflegekasse einen Zuschuss pro Maßnahme bekommen. Ein formloser Antrag ist ausreichend; manche Pflegekassen haben daüfr ein Online-Formular. Es spielt keine Rolle., welcher Pflegegrad vorliegt: Der Zuschuss beträgt immer 4180 Euro. Die Anpassung muss im Antrag beschrieben und begründet werden. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen.
Es sind:
• Die Maßnahmen machen die häusliche Pflege möglich.
• Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen.
• Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Kostenvoranschläge der Handwerkerfirma sind mit einzureichen. „Das Wichtigste ist die Begründung. Danach entscheidet die Pflegekasse, ob sie den Zuschuss gewährt oder nicht. Schildern Sie ausführlich, welche Barrieren den Pflegealltag erschweren und wie sich die Pflege durch die Umbauten erleichtern würde“, erläutert die Architektin Sonja Hopf, spezialisiert auf barrierefreie Um-bauten. Typische Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind:
• Badezimmeranpassungen – zum Beispiel Einbau einer bodengleichen Dusche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe.
• Mobilität im Wohnbereich – Treppenlifte, Türverbreiterungen für Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Rollatoren, schwellenfreie Übergange oder Rampen.
• Sicherheitsmaßnahmen – verbesserte Beleuchtung, kontrastreichere Gestaltung für bessere Orientierung, Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette, Abbau von Stolperfallen, Einbau von einem Herdwächter.
• Technische Hilfen – Einbau einer Gegensprechanlage, automatische Türöffner und vieles mehr.
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Keinen Zuschuss gibt es für Reparaturen und Modernisierungen. Und für Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch sind, aber nicht wirklich notwendig für eine gute häusliche Pflege. Der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss unbedingt vor den Umbaumaßnahmen gestellt werden! Nur so kann man laut pflege.de sicherstellen, dass der Zuschuss für die Maßnahme tatsächlich auch genehmigt wird. Wichtig laut den Experten von pflege.de: Die Pflegeversicherung hat im Normalfall drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden und die Entscheidung in dieser Frist auch mitzuteilen. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung zuerst ein Gutachten erstellt werden soll. „Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Pflegekasse oder Pflege-Pflichtversicherung den Antragsteller über die Verzögerung informieren. Falls sie das nicht tut und die Frist verstreicht, dann gilt der Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss damit als genehmigt“, heißt es aus dem Portal von pflege.de.
