Der Weg zum Pflegegrad

Antrag, Begutachtung, Gutachten und Bescheid

Einen Pflegegrad braucht, wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte. Um zu einem Pflegegrad zu kommen, wird dafür zunächst ein formloser Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt. Daraufhin wird ein Pflegegutachten erstellt. Ist es fertig, schickt die Versicherung einen Pflegegrad-Bescheid zu.

Der Weg zum Pflegegrad:

Der Antrag.
Egal ob Sie einen Erstantrag stellen oder Ihren vorhandenen Pflegegrad erhöhen möchten: Sie müssen einen Pflegegrad-Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Das Datum des Antrags ist wichtig, weil Sie bei einer Bewilligung rückwirkend ab diesem Datum Ansprüche auf Leistungen haben.

Das Gutachten.
Für das Gutachten kommt ein Pflegegutachter an Ihre Wohnstätte, also zu Ihnen nach Hause oder auch ins Pflegeheim, falls Sie dort leben. Er macht sich ein Bild von der Pflegesituation, stellt Fragen und gibt auch erste Tipps für die Pflege oder empfiehlt Hilfsmittel. In einigen Fällen sind auch eine Begutachtung am Telefon (strukturiertes Telefoninterview) oder der Einsatz von Videotelefonie möglich. Im Anschluss wird das Pflegegutachten erstellt. Darin wird nach einem festen Begutachtungsverfahren ermittelt, welchen Pflegegrad Sie erhalten sollen.

Der Bescheid.
Die Empfehlung im Gutachten ist aber nicht die finale Entscheidung, denn diese wird von der Pflegeversicherung getroffen. In der Regel folgt sie aber dem Gutachten. Sie erhalten Ihren Pflegegrad-Bescheid zusammen mit dem Gutachten schriftlich. Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Ansprüche jetzt rückwirkend zum Tag des Antrags. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.

pflege.de

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