Ein Unfall ist immer ärgerlich. Umso mehr, wenn zum Ärger über den Schaden am eigenen Auto auch noch Auseinandersetzungen mit dem Unfallverursacher und der gegnerischen Versicherer kommen. Guter Rat und schnelle Hilfe sind dann gefragt. Die bekommt man im Sachverständigenbüro Strebe & Elsner GmbH an der Dieselstraße in Hameln. Das nämlich sorgt in Zusammenarbeit mit örtlichen Werkstätten und Rechtsanwälten für eine für den Geschädigten entspannte Regulierung des Unfallschadens.

Der Geschädigte soll so gestellt werden, als sei der Schaden gar nicht passiert“, macht Geschäftsführer Stefan Müller deutlich, „und er soll nach der Regulierung des Schadenereignisses mehr als zufrieden sein“.
Das sei der Anspruch, mit dem das gesamte Team von Strebe & Elsner private Kunden sowie Werkstätten, Rechtsanwälte, Gerichte und Versicherungen berät und unterstützt.
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Seit 48 Jahren für seine Kunden im Einsatz
Bereits seit 48 Jahren setzt sich das Sachverständigenbüro erfolgreich mit seriösen Kfz-Schadengutachten und besonderem Interesse für seine Kunden ein.
Es gehört hiermit zu einem der ältesten Sachverständigenbüros in Niedersachsen. Einst durch den Ingenieur Horst Strebe gegründet, führen Thomas Wittkowski und Stefan Müller die Tradition des Unternehmens als geschäftsführende Gesellschafter weiter und vergrößern das Service- und Leistungsangebot stetig.
Neben Kfz-Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen und Oldtimer-Überprüfungen werden auch technische Beweissicherungen erstellt. Unterstützt werden diese hierbei durch den Sachverständigen Torben Witte sowie drei Mitarbeiterinnen im Backoffice, die im Erstkontakt den Kunden telefonisch beratend zur Seite stehen. Seit 2022 sind alle drei Sachverständigen durch die IHK Hannover öffentlich bestellt und
vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden- und -Bewertung.
Die Sachverständigen der Strebe & Elsner GmbH stehen ihren Kunden bei einem Kfz-Schadensfall sowie bei sämtlichen technischen Belangen kompetent, schnell und zuverlässig zur Seite.
Zeitgemäß erreichen sie das Sachverständigenteam nicht nur telefonisch, sondern auch via WhatsApp. Das Sachverständigenbüro ist Vertragspartner der DAT (Deutsche Automobil Treuhand), des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), des ADAC, der SSH (Schaden-Schnell-Hilfe) sowie der Classic Analytics (Bewertung von Oldtimern).
hek
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Expertentipp von Stefan Müller Geschäftsführer
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, müssen Sie gemäß der Rechtsprechung so gestellt und entschädigt werden, als sei der Unfall nicht passiert Sie haben das Wahlrecht zwischen der Reparatur des Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder der Auszahlung der Reparaturkosten gemäß Gutachten. Eine Reparatur ist auch dann möglich, wenn die Kosten zuzüglich der in Ansatz zu bringenden Wertminderung den Wert des Fahrzeugs bis zu 30% übersteigen. Neben dem eigentlichen Schaden am Fahrzeug hat der Geschädigte zudem das Recht, Nebenkosten wie etwa Unfallkostenpauschale, Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagenkosten in Rechnung zu stellen.
Die Kosten für den Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt, der Ihr Recht gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt, müssen ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Da viele Versicherungen aber eine eigene Auslegung der Rechtsprechung haben, kann schon als Regelfall angesehen werden, dass dem Geschädigten nicht alle ihm zustehenden Entschädigungssummen freiwillig gezahlt werden. Um dem entgegenzuwirken, empfehlen wir neben der Erstellung eines Gutachtens auch die Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwaltes. Der Sachverständige sowie auch der Rechtsanwalt arbeiten für den Geschädigten kostenlos, da die hier entstehen den Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Deshalb mein Tipp: Nehmen Sie die Regulierung Ihres Schadens durch die Einschaltung Ihres Sachverständigen und Ihres Rechtsanwaltes selbst in die Hand. Erfolgt die Feststellung der Schadenhöhe sowie der Wertminderung durch den Sachverständigen der Versicherung, so könnten diese eventuell zu niedrig angesetzt sein. Gleiches gilt bei Personenschäden. Auch hier sollte Ihr Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzensgeldes ermitteln.
hek










