Angehörige zu pflegen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit viel Liebe ausgeführt wird. Doch die gut gemeinte Pflege zu Hause kann für die Pflegenden auch zur Belastung werden. Stress, Übermüdung und die ständige Pflicht, sich um Angehörige zu kümmern, wirkt sich oftmals negativ auf die eigene Lebenssituation aus. Hilfe ist nötig – und zwar professionelle!Denn andernfalls kann es passieren, dass Kinder und Ehepartner vernachlässigt, der Job zurückgestellt und eigene Hobbys gestrichen werden. Zu pflegen bedeutet auch, sich selbst zu pflegen. Doch wann wird die Pflege zu Hause zu viel? Welche Anzeichen gibt es, dass Angehörige auf Hilfeleistungen zurückgreifen sollten? Und wann können sie die Aufgaben – auch aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Angehörigen – nicht mehr wahrnehmen?
Pflege zu Hause – besser nicht ohne professionelle Hilfe
Häusliche Pflege hat oberste Priorität
Egal ob durch einen Unfall oder das Alter: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Darauf machen unter anderem auch die Pflege-Experten der Ideal-Versicherung aufmerksam. Die häusliche Umgebung in solchen Zeiten zu verlassen, fällt vielen schwer. Deshalb wünschen sich meisten Mensch zu Hause gepflegt zu werden. Die „häusliche“ oder auch ambulante Pflege genannt, beinhaltet dabei sowohl die medizinische als auch die pflegerische und die hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Ob eine häusliche oder ambulante Pflege möglich und durchführbar ist, sollt je nach Umfang der Pflegeleistungen und der Belastbarkeit der pflegenden Angehörigen entschieden werden.
Wer die Pflege durchführt, ist bei der ambulanten Pflege nicht einheitlich geregelt. Dennoch spricht man in der Regel von häuslicher Pflege, wenn Angehörige die Pflegeleistung übernehmen, von ambulanter Pflege, wenn ein Pflegedienst die Tätigkeiten vollständig ausführt. Die Pflege kann also im vollen Umfang von Angehörigen übernommen werden oder es wird ein ambulanter Pflegedienst engagiert. Auch die Kombination aus beiden Varianten ist möglich. So kann der ambulante Pflegedienst auch an Arbeitstagen der Angehörigen eingesetzt werden, während die Pflege am Wochenende selbst übernommen wird.
In Deutschland hat die häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) sowie dem Sozialhilferecht (SGB XII) immer Vorrang vor der stationären Pflege. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen lange von zu Hause aus gepflegt werden können und gleichzeitig die private Pflege gestärkt wird.
Pflege kann teuer werden. Aber jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Der Umfang der finanziellen Hilfe ist laut den Experten der Ideal-Versicherung abhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld bekommen Pflegebedürftige. Der Pflegegrad wiederum wird durch eine Begutachtung vom sogenannten Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt.
Der Ablauf eines solchen Begutachtungsverfahrens ist den meisten Antragstellern unbekannt. Deshalb erzeugt es bei vielen von ihnen Unbehagen. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob der Antrag und damit die nötige finanzielle Unterstützung tatsächlich genehmigt wird. Und auch die Fragen des Medizinischen Dienstes werden häufig als unangenehm dargestellt.
Die Begutachtung wird grundsätzlich innerhalb der 25-tätigen Frist der Antragstellung durchgeführt. Die jeweiligen Gutachter des MDK besuchen den Antragssteller zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Die Gutachter werden dabei zuvor immer beim Antragsteller schriftlich angekündigt. Einen „Überraschungsbesuch“ der Gutachter gibt es also nicht. Die Gutachter sind meist Personen, die aus einem medizinischen Berufsumfeld stammen, wie beispielsweise Ärzte oder Pflegekräfte.
Zum Termin anwesend sollten neben dem Antragsteller idealerweise auch Angehörige, Betreuer oder andere Kontaktpersonen sein. Zum einen können diese unterstützend für den Antragssteller wirken, zum anderen kann sich auch der Gutachter ein Bild der Betreuung machen. Neben der allgemeinen gesundheitlichen Begutachtung des Antragstellers wird zudem ein Gespräch geführt. Dieses soll das Bild auch um psychische Beeinträchtigungen des Antragstellers ergänzen. Zur Einschätzung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht, kommen die Gutachter durch ein bestimmtes Begutachtungsverfahren. Diese legt auch fest, welchen Pflegegrad die Person am Ende bekommt.
Quelle: Ideal-Versicherung
Eigene Grenzen setzen
Wichtig ist, dass sich Pflegende eigene Grenzen setzen. Die Auswirkungen, die eine Pflege auf das Privatleben hat, werden oftmals unterschätzt. Hohe Zeitbelastungen können entstehen; Freizeit, Beruf und das eigene Leben werden dafür häufig vernachlässigt. Besonders dann, wenn die Pflege nicht nur eine kurze Zeit andauert, sondern über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden muss. Dabei führt die körperliche und psychische Belastung oft selbst zur Erkrankung der Pflegeperson. Wer folgende Anzeichen bei sich selbst feststellt, sollte Hilfe durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen:
Körperliche Beschwerden: häufige Krankheiten wie Erkältungen, Mattheit, dazu Muskelverspannungen.
Wutanfälle und Aggression: Wer gereizt oder gar verärgert ist, hilft der zu pflegenden Person in keiner Weise. Wutanfälle und Ärger sind ein Anzeichen für Überforderung.
Erschöpfung und Schlafprobleme: Innere Unruhe, Nervosität, Erschöpfung und Müdigkeit sind meist nur die Vorboten einer psychischen oder chronisch-körperlichen Erkrankung.
Quelle: Ideal Versicherung