UNSERE PFLEGESPEZIALISTEN
Pflegezeit: Mehr Zeit für die Liebsten

Von staatlicher Seite wird dieses Vorhaben durch den Anspruch auf Pflegezeit gefördert, dessen gesetzliche Ausgestaltung der Bundestag erst im Dezember 2022 überarbeitete: Pflegende Angehörige können bei ihrem Arbeitgeber eine nicht bezahlte Freistellung für die Dauer von bis zu sechs Monaten einfordern. Markus Küffel,...