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Urlaub von der Pflege

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Trotz Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause wohnen bleiben, das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Foto: djd/Deutsche Leibrenten Grundbesitz/Halfpoint-stock. adobe.com

Wer die Kosten übernimmt, wenn Angehörige eine Auszeit nehmen wollen

Viele Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Ihren Lieblingsplatz zu Hause wollen sie dennoch nicht verlassen, sondern so lange wie möglich in gewohnter Umgebung leben. Bei der überwiegenden Mehrheit sorgen pflegende Angehörige für die Versorgung. Doch auch die benötigen ab und zu eine Auszeit. Welche Lösungen gibt es für Menschen, die Urlaub von der Pflege machen wollen?

Eine Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Der Pflegebedürftige wird dann für eine Zeit lang in einem Pflegeheim betreut. Soll die Pflege weiterhin zu Hause stattfinden, müssen ambulante Pflegedienste, Nachbarn oder andere Angehörige und Bekannte einspringen. Das wird Verhinderungspflege genannt. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bis zu sechs Wochen und einer Höhe von 1612 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ersatzpfleger nicht im Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Sind sie nah mit ihm verwandt, etwa weil sie Geschwister sind, fällt der Betrag geringer aus. Wie pflegende Angehörige das Budget für die Verhinderungspflege aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Sie müssen es aber innerhalb eines Kalenderjahres ausgeben.

Viele Kassen wünschen sich zudem einen Antrag, bevor die Verhinderungspflege genutzt und das Geld ausgelegt wird.

Urlaub frühzeitig planen

Wer die Verhinderungspflege für einen wohlverdienten Urlaub nutzen möchte, sollte auf jeden Fall frühzeitig planen, insbesondere wenn ambulante Pflegedienste einspringen sollen. Experten raten, bei der Pflege zu Hause auf einen Mix aus Pflegedienst und Angehörige zu setzen. Zudem müssen die Kosten genau kalkuliert werden. Denn je höher der Pflegegrad ist, desto teurer wird auch die ambulante Pflege.

Flexibilität in der Pflegeberatung

Hausbesuche und Videogespräche im Wechsel

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird ohne professionelle Hilfe allein von Angehörigen versorgt. Wer seine Pflege auf diese Weise organisiert, also ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss sich laut Gesetz regelmäßig beraten lassen. Das soll einerseits die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und andererseits die Pflegenden bei ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen. Bisher musste die Beratung immer im häuslichen Umfeld stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährbinlich. Diese Beratungsbesuche den nicht nur Kapazitäten bei den Pflegefachkräften, sondern sind auch für die Angehörigen oft schwer im Rahmen der Pflegesituation und des beruflichen Engagements zu organisieren", erklärt dazu Expertin Jana Wessel. ,,Gerade Eltern pflegebedürftiger Kinder oder Angehörige, die weiter weg wohnen, haben damit oft Probleme und müssen vielfach sogar Urlaubstage für den Beratungstermin verwenden."

Aufgrund guter Erfahrungen mit der Pflegeberatung per Videogespräch während der Corona-Pandemie ist deshalb im Juli eine Gesetzesänderung in Kraft getreten: Zunächst bis Ende Juni 2024 kann von nun an jede zweite Beratung per Videogespräch durchgeführt werden.

Eine kostenlose Telefonberatung für alle Versicherten gibt es unter der Hotline 0800/101 88 00 sowie zahlreiche Informationen unter www.pflegeberatung.de . Die neuen digitalen Möglichkeiten sollen hierbei nicht in Konkurrenz zum persönlichen Kontakt stehen oder ihn ersetzen, sondern diesen vielmehr ergänzen. djd