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Tag des Friedhofes

Sorglos durchs Jahr

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Das saisonale Bepflanzen von Gräbern wird von den Friedhofsgärtnern auf Wunsch ausgeführt. Foto: GdF Bonn

Wer einen Pflegevertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, hat das ganze Jahr ein gepflegtes Grab. Neben Jahrespflegeverträgen bieten die Gärtner am Friedhof auch die Dauergrabpflege an. Damit können alle wichtigen Entscheidungen individuell rund ums Grab getroffen werden. Friedhofsgärtner wissen genau, was wann im Jahr zu erledigen ist und beraten gern. Individuelle Wünsche können in den Dauergrabpflegevertrag aufgenommen werden.

Friedhofsgärtner bieten verlässliche Dauergrabpflege

Die Beweggründe für den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages sind vielseitig. Oft fehlt die Zeit, sich sorgfältig um das Grab der Lieben zu kümmern. Heute leben auch viele Angehörige oft nicht mehr am selben Ort der Grabstelle. Eine Grabstätte aus der Ferne zu pflegen, ist nicht einfach. Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist das Serviceangebot Dauergrabpflege eine gute Möglichkeit. So wird über den am Ort der Ruhestätte ansässigen Friedhofsgärtner ein Vertrag abgeschlossen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Treuhandstelle/Genossenschaft sicher und nach festen Kriterien angelegt. Neben der Verwaltung der Verträge kontrolliert die Treuhandstelle/Genossenschaft regelmäßig die ausgeführten Arbeiten und zahlt jährlich an die Friedhofsgärtnereien die vereinbarten Summen aus.

So können sich Angehörige auf qualifizierte Friedhofsgärtner verlassen, die sich stets professionell um die Gräber kümmern. Über den Leistungsumfang und die Ruhefrist entscheiden die Kunden ganz individuell. Abhängig von der Größe und Lage der späteren Grabstelle, kann der Aufwand der Dauergrabpflege für die gesamte Laufzeit kalkuliert werden.

Ein schön gepflegtes Grab ist ein Ausdruck tiefer Verbundenheit mit den Verstorbenen. Mit jedem Besuch der Grabstelle kann man sich an den ausgeübten Tätigkeiten der Friedhofsgärtner, wie beispielsweise an der saisonal wechselnden Bepflanzung, erfreuen. BdF