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Pflegeheim-Bewohner erhalten mehr Geld

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Bewohner von Pflegeheimen erhalten ab dem 1. Januar einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege deutlich. Foto: djd/Roland- Rechtsschutzversicherung/ Robert Kneschke – stock. adobe.com

Änderungen der Pflegeleistungen ab Januar 2022

Mit einer abgespeckten Version der Pflegereform will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) besonders die Pflegebedürftigen und deren Familien entlasten, die über einen längeren Zeitraum auf Pflege angewiesen sind. Die Änderungen der Pflegeleistungen betreffen die Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege und die Entlastung bei den Pflegeheimkosten.Ziel des Bundesgesundheitsministeriums für 2022: Die Pflege zu Hause soll finanziell besser ausgestattet werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem1. Januar eine Erhöhung der Pflegesachleistungen von fünf Prozent. Aber: Wer den ambulanten Pflegedienst für die Pflege zu Hause nicht nutzt und ausschließlich ohne professionelle Hilfepflegt, profitiert nicht von der Erhöhung der Pflegesachleistung. Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen. 

Bewohner von Pflegeheimen erhalten ab dem 1. Januar 2022 einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege deutlich: im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr sogar um 70 Prozent. Für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, werden die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht.

Um die Pflege zu Hause finanziell besser zu unterstützen und steigende Kosten für die Betroffenen abzufangen, wird der jährliche Betrag der Kurzzeitpflege um zehn Prozent angehoben. Anstelle von 1612 Euro stehen mit dem Jahreswechsel 1774 Euro zur Verfügung, also 162 Euro mehr als bisher. Um den höheren Betrag zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig. Hinweis: Obwohl sich die Leistung in der Kurzzeitpflege erhöht, kann weiterhin nur der jährliche Betrag in Höhe von 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
 

Besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims sollen beim Eigenanteil für die Pflege finanziell entlastet werden. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil. Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheimaufenthalt zu einer starken finanziellen Belastung entwickelt. Wer also länger als drei Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 70 Prozent auf den zu zahlenden Eigenanteil. Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten nach Dauer des Aufenthaltes:

- bis 12 Monate: 5 Prozent
- mehr als 12 Monate: 25 Prozent
- mehr als 24 Monate: 45 Prozent
- mehr als 36 Monate: 70 Prozent

Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder eventuell Ausbildungsumlage beziehungsweise -zuschlag werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

Wenn die Gelder aus dem Betroffenen zustehenden Pflegesachleistungsbetrag nicht aufgebraucht worden sind, konnten sie bisher 40 Prozent davon in Entlastungsleistungen umwandeln. Neu ab Januar 2022 ist, dass sie dazu keinen Antrag mehr stellen müssen. Die Umwandlung der nicht genutzten Pflegesachleistung für eine Entlastungsleistung ist dann ohne Antrag bei der Pflegekasse möglich. djd