Anzeige

Mit dem Erbe Gutes tun

Mit dem Erbe Gutes tun Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Wer eine gemeinnützige Organisation für sein Erbe in das Testament einsetzen möchte, sollte sich von Fachleuten beraten lassen. Foto: Pixabay

Im Jahr 2011 wurde der „Internationale Tag des Testaments“ von gemeinnützigen Organisationen ausgerufen, um die breite Öffentlichkeit auf die Testamentsspende aufmerksam zu machen.Etwa drei Viertel der Bundesbürger gestalten ihren Nachlass nicht und überlassen die Regelung dem gesetzlichen Erbrecht, das allerdings nur die Familie berücksichtigt. Wollen Erblasser Gutes tun und mit ihrem Vermögen gemeinnützige Organisationen unterstützen, – sie als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen –, dann ist eine letztwillige Verfügung unumgänglich.

Zehn Jahre „Internationaler Tag des Testaments“ am 13. September 2021

Viele Erblasser wissen das nicht. Durch den „Internationalen Tag des Testaments“ soll diese Möglichkeit bekannter gemacht werden. Inzwischen betreiben viele gemeinnützige Organisationen Erbschaftsfundraising, um Testamentsspenden zu bekommen. Dafür haben sich über 85 gemeinnützige Organisationen dem Netzwerk DIGEV e.V. angeschlossen. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, bietet es interessierten Bürgern Hilfe an, ihren Wunsch eine Organisation zu unterstützen, rechtlich wirksam umzusetzen.

Ein fehlerhaft formuliertes Testament kann im schlechtesten Fall unwirksam sein, sodass der Wille des Erblassers letztendlich nicht umgesetzt werden kann. Dann greift das gesetzliche Erbrecht, mit der Folge, dass die gemeinnützige Organisation leer ausgeht. Informationen, Hilfe und Orientierung bei Fragen zum Testament finden Ratsuchende auf der DVEV-Homepage (www.erbrecht.de und www.dvev.de). Sie gibt Tipps, beinhaltet ein erbrechtliches Wörterbuch, Formulierungshilfen, Fragen und Antworten, Broschüren, neueste Rechtsprechung, Vorträge, Gesetzestexte und schließlich unter „Mitgliedersuche“ eine Auflistung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die den Ratsuchenden beraten können. DVEV