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Pflege – die wichtigsten Fakten

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Blick in eine ungewisse Zukunft. Fest steht, dass allein die Pflegepflichtversicherung die Kosten der Pflege nicht decken kann. FOTO: ERGO GROUP

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Zeit, Grad, Pflicht- und Zusatzversicherung: Für Betroffene ist vieles Neuland

Rund vier Millionen Pflegebedürftige leben derzeit in Deutschland – Tendenz steigend. Daraus ergeben sich wichtige Fragen, auf die im Pflegefall Angehörige und Betroffene gemeinsam eine Antwort finden müssen. Und was leistet eigentlich die gesetzliche Pflegepflichtversicherung – und was nicht?

Viele Familien trifft es unvorbereitet, wenn auf einmal Opa, Mutter oder Tante pflegebedürftig werden. Wie sollen sie die Pflege organisieren? Und wo bekommen sie Hilfe? Eine erste Anlaufstelle sind die lokalen Pflegestützpunkte, Adresse und Kontaktdaten finden sich unter www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de. Privatversicherte wenden sich an die compass-Pflegeberater. Wer eine private Pflegezusatzversicherung besitzt, dem stehen auch die Pflegespezialisten der WDS.care zur Seite. Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann der soziale Dienst des Krankenhauses weiterhelfen.


Pflegezeit – für den Akutfall oder auch länger

„Tritt in der Familie plötzlich ein Pflegefall ein, können sich Angestellte normalerweise bis zu zehn Tage zusätzlich freinehmen, um die Betreuung zu organisieren“, sagt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV (Deutsche Krankenversicherung). Jetzt, während der Corona-Pandemie, sind es sogar 20 Tage. „Aktuell benötigen Angehörige wegen der Engpässe bei den Pflegediensten und dem eingeschränkten Unterstützungsangebot länger, um eine gute Lösung für ihre Angehörigen zu finden.“ Arbeitgeber müssen diesen Sonderurlaub gewähren, können aber ein Attest verlangen. „Wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet, können Arbeitnehmer eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit beantragen“, so Görgen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Angestellte beschäftigt und der Angehörige einen Pflegegrad hat. In Betrieben ab 25 Beschäftigten ist es im Rahmen der Familienpflegezeit sogar möglich, sich bis zu zwei Jahre teilweise freistellen zu lassen.

Pflegegrad = Voraussetzung für die Pflegeleistung

Pflegebedürftigen stehen Pflegeleistungen zu. Welche das sind und wie hoch sie ausfallen, hängt vom Pflegegrad des Betroffenen ab. Angehörige können die Feststellung des Pflegegrads bei der Pflegekasse beantragen, die dann ein Gutachten beauftragt. „Betroffene und deren Angehörige sollten sich auf den Termin mit dem Gutachter gut vorbereiten.“ Der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen bietet hierzu unter www.medicproof.de umfangreiche Informationen und Erklärvideos. Es kann beispielsweise hilfreich sein, wenn sich die Antragssteller vorab überlegen, in welchen Bereichen sie sich Hilfe wünschen.

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Die Gutachter prüfen sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Das sind zum Beispiel Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung und Haushaltsführung. „Die Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ein“, so der Pflegeexperte der DKV. „Die Selbstversorgung macht dabei mit 40 Prozent den größten Anteil aus.“ Hat sich der Gutachter ein Gesamtbild vom Zustand des Pflegebedürftigen gemacht, weist er ihm einen von fünf Pflegegraden zu. Pflegegrad 1 bedeutet dabei geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf zahlreiche weitere Pflegeleistungen, etwa Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Familie beziehungsweise Freunde oder Pflegesachleistungen, wenn der Betroffene einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt.

In den meisten Fällen deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegekosten nur teilweise ab. „Wer den Eigenanteil nicht selbst stemmen kann, bei dem springt zunächst das Sozialamt ein“, weiß Görgen. Bisher holte es sich das Geld dann von den erwachsenen Kindern zurück. Seit Januar dieses Jahres geht das aber nur noch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro brutto.

Private Zusatzversicherung in Sachen Pflege

Egal, wie viel Einkommen oder Vermögen ein Pflegebedürftiger oder seine Angehörigen haben: Eine private Pflegezusatzversicherung ist immer sinnvoll. „Im Pflegefall hilft sie, finanziell unabhängig zu bleiben und die Finanzierungslücke zu schließen.“ Außerdem kann eine Zusatzversicherung helfen, Vermögen und Ersparnisse zu schonen, das Erbe zu erhalten oder den Gang zum Sozialamt zu ersparen.