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Etwas für andere tun

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Ein Freiwilligendienst kann auch in sozialen Einrichtungen geleistet werden. Foto: stock.adobe. com/Africa Studio

Freiwilligendienst ohne Altersgrenze

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bieten Möglichkeiten

Ob Feuerwehren, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz oder Einrichtungen wie zum Beispiel die Lebenshilfe: Viele dieser Bereiche funktionieren, weil sich Menschen ehrenamtlich einsetzen.

Wer die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sinnvoll überbrücken möchte, kann in diesen oder weiteren Einrichtungen, Projekten oder Organisationen einen Freiwilligendienst leisten. Dafür gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Freiwillige in der Altenpflege beispielsweise helfen älteren Menschen beim Essen und Trinken oder bei der Körperpflege. Sie werden selbstverständlich von den Pflegekräften unterstützt und betreut.
           

             

An bestimmten Seminartagen setzen sich die Freiwilligen mit anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kulturellen, politischen und sozialen Themen auseinander. Für künftige Studierende lohnt es sich, schon vor dem Dienst nach einem Studienplatz zu suchen. nun in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich für die Fortsetzung dieser generalistischen Ausbildung und den Erwerb des Abschlusses Pflegefachmann/- frau entscheiden oder sie können ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen Der Platz an der Hochschule bleibt erhalten. Bei bestimmten Studiengängen erkennt die Hochschule den Dienst als Voroder die Versorgung von Kindern legen und einen Abschluss als Altenpfleger/in beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in erwerben. Daneben kann eine Pflegeausbildung auch in Form eines Hochschulstudiums absolviert werden. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die praktikum an oder rechnet ihn als Wartezeit an.

Wer an einem FSJ oder FÖJ teilnehmen möchte, muss jünger als 27 Jahre sein und die Schulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland beträgt diese neun oder zehn Schuljahre. Ein FSJ oder FÖJ dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate in Vollzeit. In Ausnahmefällen können FSJ und FÖJ auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Freiwilligendienst kann auch im Ausland absolviert werden. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Arbeitsagentur oder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: arbeitsagentur.de

Freiwilligendienst ohne Altersgrenze

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot für Frauen und Männer jeden Alters, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. ST ELLEN SPEZIAL – Pflegeberufe JOBSUCHE BEGINNT AUF SEITE 1 - Anzeige - Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Nähere Infos gibt es unter www.bundesfreiwilligendienst.de.