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Wer in einem auf Unfallschäden spezialisierten Fachbetrieb sein Fahrzeug reparieren lässt, kommt in vielen Fällen mit dem blauen Auge davon. Foto: pixabay

Alle zwölf Sekunden kracht es auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,6 Millionen Mal pro Jahr – und das sind nur die statistisch erfassten Fälle. Ein Unfall ist immer ärgerlich. Wird kein Verkehrsteilnehmer dabei verletzt und es bleibt bei Sachschäden, haben Betroffene noch Glück im Unglück. Dennoch gilt auch dann, eine Fachwerkstatt einzuschalten, die – vielleicht sogar mit einem Kfz-Sachverständigen – den Umfang des Schadens dokumentiert und repariert. Betriebe aus der Region stehen mit Rat und Tat und modernem Equipment den Geschädigten zur Seite. Und das ist gut, denn bei einem Autounfall entstehen unweigerlich kleinere oder größere Schäden am Fahrzeug, die dringend beseitigt werden sollten, damit man sicher weiter fahren kann. In der Region ansässige fachkompetente Profis reparieren Fahrzeuge aller Hersteller schnell und zuverlässig. Im Schadensfall wird alles aus einer Hand geboten: von präzisen Reparaturausführungen bis hin zu sorgfältig durchgeführten Lackierarbeiten. Natürlich wird dabei sehr stark darauf geachtet, dass stark beschädigte Teile gemäß den Herstellerrichtlinien und lediglich durch Originalersatzteile ersetzt werden.     

Weil‘s alle zwölf Sekunden kracht: Reparatur nur vom Profi

Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.

Oft sind die Reparaturprofis auch kompetente Ansprechpartner bei der Abwicklung mit der Versicherung. Übrigens: Das Fahrzeug darf in einer selbst ausgewählten Werkstatt repariert werden – Versicherungen haben kein Recht, eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer also das ganze Jahr über im Service gut berät und bedient, wird das auch im Falle eines Unfalls tun. Die vertraute und bekannte Werkstatt garantiert eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit des Wagens.

Es steht einem frei, einen Sachverständigen eigener Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung herangezogen werden.

Übrigens: Schon ein kleiner Stein kann sicherheitsrelevante Folgen haben – wenn er mit hoher Geschwindigkeit, häufig aufgewirbelt von einem vorausfahrenden Fahrzeug, auf die Frontscheibe eines Autos trifft. Dabei entsteht meist nur ein kleiner Krater im Glas, durch den man beim Fahren nicht beeinträchtigt wird. Doch aus der anfangs minimalen Schadstelle kann ein größerer Schaden entstehen: Dann wird aus dem kleinen Loch ein Riss in der Scheibe, der sich zunehmend vergrößern und schließlich sogar wie ein Ast verzweigen kann. Deshalb sollte jede Beschädigung der Windschutzscheibe schnell von einem Fachbetrieb kontrolliert werden. Geschultes Personal kann beurteilen, ob Reparatur oder Austausch anstehen.

Auf Nummer sicher

Das Schadengutachten

Es gibt viele Gründe, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten und ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Es dient zur Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Ansprüchen.

- Unfall nicht selbst verschuldet: Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten des beschädigten Fahrzeugs. Ausnahme: Bagatellschaden (unter 750 Euro).

- Unfall selbst verschuldet: Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für das Fahrzeug individuell über die Bedingungen des Versicherungsvertrags geregelt, sofern der Betroffene eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Wichtig: Schaden der Versicherung zeitnah melden.